a. Das Abwasser in meinem Haus läuft nicht ab! b. Das Abwasser kommt im Keller hoch bzw. staut sich zurück! c. Meine Grube läuft über! d. Der Kanaldeckel (in der Straße Durchmesser ca.1 m) klappert! e. Die Gullys laufen nicht ab
Der richtige Standort und optimale Räumlichkeiten sind entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Beides an einem Ort zu finden, kann eine große Herausforderung sein. Manchmal ist ein Neubau nötig, um unternehmerischen Ansprüchen bestmöglich gerecht zu werden.
Verwaltungsleistungen und Informationen über das Thema Bauen und Immobilien finden Unternehmen hier.
a. Das Abwasser in meinem Haus läuft nicht ab! b. Das Abwasser kommt im Keller hoch bzw. staut sich zurück! c. Meine Grube läuft über! d. Der Kanaldeckel (in der Straße Durchmesser ca.1 m) klappert! e. Die Gullys laufen nicht ab
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für den Neubau von Mietwohnungen eine Förderung erhalten.
Liegt Ihnen ein begründeter Anlass vor, das Areal einer Hochwasserschutzanlage in bis zu 20 Metern seiner landseitigen Grenze für die Errichtung oder die Änderung einer Anlage zu nutzen, können Sie hierfür unter gewissen Umständen eine Befreiung vom Verbot der Nutzung von Hochwasserschutzanlagen beantragen.
Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Melden Sie den Beginn oder die Wiederaufnahme genehmigungsbedürftiger oder genehmigungsfrei gestellter Bauvorhaben mindestens eine Woche vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Wenn Sie beabsichtigen, eine baugenehmigungsbedürftige oder baugenehmigungsfrei gestellte Anlage zu beseitigen, müssen Sie die Beseitigung mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids um 2 Jahre beantragen.
Bei Baumaßnahmen können vorübergehende zeitlich befristete Grundwasserabsenkungen erforderlich sein, um die Baugrube trocken zu halten und/oder einen hydraulischen Grundbruch zu vermeiden. Für diese Grundwasserabsenkungen müssen Sie vor Beginn der Maßnahme eine Erlaubnis bei der Wasserbehörde beantragen.
Planen Sie eine Anlage zur Versickerung von Niederschlagswasser zu errichten, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eine Förderung beantragen.