Besteuerung im Fall einer Erbschaft oder Schenkung
Mit Steuern und Abgaben leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Unter anderem werden sie als Arbeitgeber, Produzenten oder Händler besteuert, zum Beispiel durch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer.
Alle Services und Informationen über das Thema Steuern und Abgaben finden Sie hier.
Besteuerung im Fall einer Erbschaft oder Schenkung
Lohnsteuer sparen ? Durch die Berücksichtigung von Freibeträgen bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber können Sie die monatliche Lohnsteuerlast senken.
Sie können in den Zentralen Informations- und Annahmestellen der Finanzämter den Eintrag von Steuerfreibeträgen beantragen.
Vermögenswirksame Leistungen angelegt? Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Arbeitnehmersparzulage gewährt werden.
Sie beziehen ein Einkommen? Dann sind Sie grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften zur jährlichen Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Sie möchten eine Hundesteuerbefreiung erwirken?
Muss ich Hundesteuer bezahlen?
Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung
Antworten zur Kirchensteuer
Wie erhalte ich die vorausgefüllte Steuererklärung?
Sie erbringen Bauleistungen? Dann treffen grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften zum Steuerabzug bei Bauleistungen auf Sie zu.
Sie haben Fragen zur Wettbürosteuer?
Ratenzahlung für die bremische Hundesteuer
Sie möchten Ihre Steuererklärung persönlich bei Ihrem Finanzamt abgeben? Machen Sie dafür einen Termin.
Wenn Sie Stromsteuer bezahlen müssen, haben Sie eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben, in der Sie die Steuer selbst berechnen. Man spricht dann von einer Steueranmeldung.
Für gewerbliche Wasserfahrzeug, die im Hafen liegen, können Sie eine Steuerermäßigung beantragen, wenn Sie während der Liegezeit Landstrom nutzen.
Bescheid über die Zwangsgeldfestsetzung
Sie wurden aufgefordert, eine Steuererklärung unter Androhung eines Zwangsgeldes abzugeben? Hier erfahren Sie mehr.
Stundung von Abgaben (Steuern, Gerichtskosten, nichtsteuerliche Abgaben)
Informationsschreiben "Ende der zinsfreien Stundungsmöglichkeiten nach den BMF-Schreiben vom 19.03.2020 und 18.03.2021"