Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen
Mit Steuern und Abgaben leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Unter anderem werden sie als Arbeitgeber, Produzenten oder Händler besteuert, zum Beispiel durch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer.
Alle Services und Informationen über das Thema Steuern und Abgaben finden Sie hier.
Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen
Zurechnungsfortschreibung
Für wen ist welche Lohnsteuerklasse die zutreffende!
Warum bekomme ich einen neuen Bescheid, ohne dass sich etwas ändert?
Als Gewerbetreibender/Selbständiger müssen Sie abhängig von Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeit neben der Einkommensteuererklärung auch eine Umsatzsteuererklärung (Hinweis siehe auch die Dienstleistungsbeschreibung "Umsatzsteuer") und ggf. eine Gewerbesteuererklärung (Hinweis: siehe auch Dienstleistungsbeschreibung "Gewerbesteuer festsetzen") abgeben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10.04.2018 entschieden, dass die bisherige gesetzlichen Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer verfassungswidrig sind und den Gesetzgeber aufgefordert bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen. Der Bundesrat hat das Gesetzpaket zur Grundsteuerreform am 08.11.2019 beschlossen und damit das Bewertungsverfahren umfassend modernisiert. Neben den bundesgesetzlichen Regelungen wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene landesgesetzliche Regelungen für die Bewertung von Grundstücken und die Erhebung der Grundsteuer zu schaffen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen Gebrauch gemacht. Die übrigen Länder – so auch Bremen – wenden das Bundesgesetz an.
Wurde Ihre Steuererklärung vorzeitig vom Finanzamt angefordert?
Wenn Sie mit Energieerzeugnissen wie Benzin oder Heizöl umgehen, müssen Sie Energiesteuer bezahlen. Sie müssen eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben, in der Sie die Steuer selbst berechnen (Steueranmeldung).
In bestimmten Fällen kann Ihr Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Forst- und Landwirtschaft von der Stromsteuer entlastet werden. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Wenn Sie für die Strom- oder Energiesteuer Begünstigungen oder Entlastungen erhalten haben, müssen Sie diese unter Umständen der Zollverwaltung melden.