Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte
Sie möchten Einsicht in die Schwerbehindertenakte? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Hauptsache gesund! In diesem Bereich finden Sie vielfältige Informationen zur Gesundheitsvorsorge sowie zu den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – von der Familienversicherung über Vorsorge und Früherkennung bis hin zu Impfungen.
Außerdem haben wir zusammengestellt, wie der Staat den Sport unterstützt.
Sie möchten Einsicht in die Schwerbehindertenakte? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Wenn Sie als versicherte Person in der Künstlersozialversicherung eine Frage oder ein Anliegen im Zusammenhang mit Ihrer Versicherungspflicht haben, können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Wenn Sie berufstätig sind und erste Beeinträchtigungen oder Beschwerden auftauchen, bietet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung ein kostenloses Trainingsprogramm mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung.
Wenn Sie Informationen zur Künstlersozialversicherung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer Informationsveranstaltung teilnehmen.
Falls Sie wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden haben, die Ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft einschränken, können Sie diese Einschränkungen als Behinderung amtlich feststellen lassen. Die Behinderung darf nicht nur vorübergehend bestehen, sondern muss länger als sechs Monate andauern.
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen und dessen Gültigkeit in Kürze abläuft oder schon abgelaufen ist, müssen Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises beantragen.
Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.
Sie sitzen im Rollstuhl und wissen nicht, wo Sie sich gynäkologisch untersuchen lassen können?
Sie haben als körperbehinderte Frau schlechte Erfahrungen bei Arztbesuchen gemacht?
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.
Die Verfahrenslots:innen „lotsen“ Kinder und Jugendliche (und ihre Angehörigen) durch das Leistungssystem der Eingliederungshilfe. Sie unterstützen bei der Antragstellung und der Verwirklichung von Ansprüchen und Rechten.
Sie können sich an die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit wenden, wenn Sie Informationen oder ein Beratungsgespräch zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI) wünschen.
Auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten kann ein Betreuerwechsel durchgeführt werden
Der Betreuer bedarf zur Verfügung über ein Grundstück (Verkauf) oder über ein Recht an einem Grundstück (z.B. Belastung durch Grundschulden) der Genehmigung des Betreuungsgerichts
Bei Beendigung des Verfahrens sind durch den Betreuer Schlusstätigkeiten vorzunehmen.
Die Vornahme der Wohnungskündigung durch den Betreuer bedarf der betreuungsgerichtlichen Genehmigung
Die Blindenhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind. Dieser pauschale Geldbetrag gleicht die Mehraufwendungen aus, die Ihnen aufgrund der Blindheit entstehen.
Sie haben Fragen und/oder wollen sich über eine Einrichtung für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung und für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen in Bremen und Bremerhaven beschweren, dann wenden Sie sich an das Team der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht!
Auch, wenn Sie in einer Einrichtung auf Anregungen oder Beschwerden keine ausreichenden Antworten finden, können Sie ebenfalls die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht ansprechen.