Sie kommen aus einem Land, das Mitglied der Welthandelsorganisation ist und wollen unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates in Deutschland Rechtsdienstleistungen erbringen? Informieren Sie sich hier.
Augen auf bei der Berufswahl! Der alte Spruch gilt noch immer.
Damit Sie auch den passenden Beruf finden, erhalten Sie hier zahlreiche Beratungs- und Hilfsangebote.
Außerdem finden Sie Antworten auf Fragen zu Themen wie Selbstständigkeit, Weiterbildung und vielem mehr.
Sie kommen aus einem Land, das Mitglied der Welthandelsorganisation ist und wollen unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates in Deutschland Rechtsdienstleistungen erbringen? Informieren Sie sich hier.
Sie möchten Ihre staatliche Anerkennung als Elementarpädagogin/Elementarpädagoge erlangen? Dann müssen Sie sich in Bremen an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung-Referat 31 wenden.
Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung dieser Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus dem Ausland und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.
Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie ganz bequem das Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und auch den "Online-Antrag Führungszeugnis". Den Link zum Online-Antrag finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Online-Antrag Führungszeugnis". Eine Vorsprache im Bürgeramt ist nicht mehr notwendig.
Sie haben ein Studium abgeschlossen und interessieren sich für eine Tätigkeit in der Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen?
Wenn Ihr Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich spätestens 3 Monate vorher arbeitsuchend melden.