Bei Ihnen ergeben sich während des BAföG-Bezuges Änderungen Ihrer persönlichen oder finanziellen Verhältnisse? Diese Änderungen müssen Sie mitteilen.
Sie machen gerade Ihren Schulabschluss oder sind mitten in der Berufsausbildung?
Bei Fragen rund um Themen wie Studium, Bildung und Ausbildung sind Sie hier richtig.
Hier finden Sie passende Beratungsangebote, Services, Anträge oder Nachweise.
Bei Ihnen ergeben sich während des BAföG-Bezuges Änderungen Ihrer persönlichen oder finanziellen Verhältnisse? Diese Änderungen müssen Sie mitteilen.
Wenn Sie BAföG erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen an Ihrer Person dem BVA bekannt geben.
Sie wollen ihr im Ausland erworbenes Schulabschlusszeugnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme beziehnungsweise der beruflichen Aus- und Weiterbildung anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.
Mit der einmaligen Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung, wenn sie die im Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Hier erfahren Sie mehr darüber. Die Einmalzahlung konnte zwischen dem 15. März und 2. Oktober 2023 beantragt werden. Die gesetzliche Antragsfrist zur Beantragung der Einmalzahlung für Studierende und (Berufs-)Fachschüler:innen ist abgelaufen!
Hier erhalten Sie Informationen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland erworbenen schulischen Abschlusses.
Sie möchten Ihr Kind vorzeitig für die Einschulung anmelden?
Wie kann ich mein Kind von der Schule zurückstellen? Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten und die Schulpflicht.
Bei Schülerinnen und Schülern, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind, kann ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß §11-§13 EVUP eingeleitet und durchgeführt. werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schulpflicht einer Schülerin oder eines Schülers zum Besuch einer allgemeinbildenden/berufsbildenden Schule im Land Bremen ruhen bzw. die Schülerin oder der Schüler von der Schulpflicht befreit werden. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.
Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Oder haben Sie einen beim Standesamt eingetragenen neuen Namen, der nicht der Ehename ist? Hier erfahren Sie mehr.