Wenn Sie in einem der Berufe Rechtsanwaltsfachangestellte(r), Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r), Rechtsfachwirt:in oder Notarfachwirt:in arbeiten möchten und nur über einen ausländischen Berufsabschluss verfügen, können Sie beantragen, dass die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation festgestellt wird.