Die Versteigerung erfolgt über das Onlineportal des Zolls. 

Besteht durch die Eigentümer:in kein Interesse mehr an ihrem oder seinem Fahrzeug, erwirbt die Stadtgemeinde das Eigentum nach 6 Wochen. Die als Fundsachen geltenden Fahrzeuge werden entweder verwertet oder zur Versteigerung freigegeben.

Voraussetzungen

Keine Angabe.