Die Versteigerung erfolgt über das Onlineportal des Zolls.
Besteht durch die Eigentümer:in kein Interesse mehr an ihrem oder seinem Fahrzeug, erwirbt die Stadtgemeinde das Eigentum nach 6 Wochen. Die als Fundsachen geltenden Fahrzeuge werden entweder verwertet oder zur Versteigerung freigegeben.
Keine Angabe.
Circa eine Woche nach der Ersteigerung erhalten Sie ein Versteigerungsprotokoll, mit dem Sie die Zulassungspapiere beantragen und Zweitschlüssel in Auftrag geben können.
Aktualisiert am 20.11.2025