Wie kann ich meinen Termin absagen?
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Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
Wenn ein Gewerbebetrieb örtlich verlegt oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt oder eine Namensänderung vorgenommen werden soll, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Eine Gewerbeummeldung bei der zuständigen Gewerbemeldestelle ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger angemeldeter Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle entweder
Mit der Gewerbeummeldung wird der Verpflichtung zur Anzeige der Verlegung des Sitzes bzw. der Änderung des Gegenstands eines Gewerbes aus gewerberechtlicher Sicht entsprochen.
Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.
(Die Erfassung und Übermittlung ist auch online möglich, siehe Verfahren. Bei einem Termin vor Ort müssen Sie das Formular nicht vorab ausfüllen.)
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bitte denken Sie daran, dass Sie dem Bevollmächtigten auch Ihr Ausweisdokument (mindestens als Fotokopie) mitgeben.
bei Anmeldung eines zulassungspflichtigen (Anlage A zur HwO) oder zulassungsfreien (Anlage B1 zur HwO) Handwerks- beziehungsweise Gewerbekarte bei Anmeldung eines handwerksähnlichen Gewerbes (Anlage B2 zur HwO)
(z.B. Gaststättenkonzession)
bei juristischen Personen, Firmen
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eMeldung
eMeldung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der Gewerbemeldestelle Bremen online zu stellen. Möglich sind Gewerbemeldungen, einfache Gewerbeauskünfte und erweiterte Gewerbeauskünfte.
18,00 EUR
3 Tage für die Eingangsbestätigung (bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg)
Aktualisiert am 05.11.2025