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Gewerbe ummelden Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wenn ein Gewerbebetrieb örtlich verlegt oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt oder eine Namensänderung vorgenommen werden soll, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.

  • Basisinformationen

    Eine Gewerbeummeldung bei der zuständigen Gewerbemeldestelle ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger angemeldeter Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle entweder

    • den Betrieb örtlich verlegt (neue Adresse) oder
    • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
    • den Namen ändert (der aktuelle Betreiber ändert seinen Namen durch z.B. Heirat oder bei juristischen Personen Namensänderung im Handelsregister. Kein Betreiberwechsel).

    Mit der Gewerbeummeldung wird der Verpflichtung zur Anzeige der Verlegung des Sitzes bzw. der Änderung des Gegenstands eines Gewerbes aus gewerberechtlicher Sicht entsprochen.

    Voraussetzungen

    Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.

  • Ablauf

    • Mit der eMeldung besteht die Möglichkeit die Gewerbeummeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbemeldestelle zu übertragen. Bei der Eingabe Ihrer Daten werden Sie von einem Assistenten geführt. 
    • Am Ende des Vorgangs bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt. 
    • Im Anschluss wird Ihnen eine Bestätigung der Gewerbemeldung mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung per Post zugesendet.
    • Bei Personengesellschaften ist für jede/-n persönlich haftende/-n Gesellschafter/-in eine eigene Gewerbemeldung erforderlich.
    • Die Gewerbeummeldung kann auch schriftlich oder persönlich erfolgen.
    • Die Gewerbeummeldung kann auch bei dem Einheitlichen Ansprechpartner - der zentralen Kontakt und Servicestelle der Wirtschaft bei der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (http://www.wfb-bremen.de/de/wfb-einheitlicher-ansprechpartner) - abgewickelt werden.
  • Benötigte Unterlagen

    • ausgefülltes Gewerbe-Ummeldeformular

      (Die Erfassung und Übermittlung ist auch online möglich, siehe Verfahren. Bei einem Termin vor Ort müssen Sie das Formular nicht vorab ausfüllen.)

    • Personalausweis oder Reisepass (des Gewerbetreibenden)

      bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
      Bitte denken Sie daran, dass Sie dem Bevollmächtigten auch Ihr Ausweisdokument (mindestens als Fotokopie) mitgeben.

    • ggf. Handwerkskarte von der Handwerkskammer Bremen

      bei Anmeldung eines zulassungspflichtigen (Anlage A zur HwO) oder zulassungsfreien (Anlage B1 zur HwO) Handwerks- beziehungsweise Gewerbekarte bei Anmeldung eines handwerksähnlichen Gewerbes (Anlage B2 zur HwO)

    • ggf. erforderliche Erlaubnisse

      (z.B. Gaststättenkonzession)

    • ggf. Handelsregisterauszug

      bei juristischen Personen, Firmen

  • Zuständige Stellen

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  • Online Services

    • eMeldung
      eMeldung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der Gewerbemeldestelle Bremen online zu stellen. Möglich sind Gewerbemeldungen, einfache Gewerbeauskünfte und erweiterte Gewerbeauskünfte.

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    18,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Tage für die Eingangsbestätigung (bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg)

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 05.11.2025

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