Anhänger können unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis erhalten, mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden. Ebenso dürfen Kraftomnibusse unter bestimmten Voraussetzungen auf Autobahnen 100 km/h fahren. 

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Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Mo. 20.01.25 um 10:15

Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für

  • Personenkraftwagen mit Anhänger
  • mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger und
  • Kraftomnibusse

Voraussetzungen

Der Anhänger muss die technischen Vorrausetzungen für die 100 km/h-Zulassung erfüllen. Der Nachweis kann durch eine Herstellerbescheinigung (Datenbestätigung nach § 20 StVZO iVm dem Muster 2d der StVZO) oder durch einen Prüfbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation erbracht werden.

Bei Kraftomnibussen muss die Eignung für 100 km/h durch die Fahrzeugbescheibung oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nachgewiesen werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • Sachverständigengutachten beziehungsweise Herstellerbescheinigung
  • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

    Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person im Original und Personalausweis oder Reisepass der Person, die die Vollmacht ausgestellt hat (Kopie ausreichend).