Ab dem 25.05.2020 ist die Bußgeldstelle wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.
Bitte prüfen Sie eingehend, ob Ihr Besuch dringend erforderlich ist oder ob eine Bearbeitung nicht auch telefonisch oder auf dem Schriftweg erfolgen kann. In diesen Fällen bitten wir von einer Vorsprache abzusehen.
Telefonisch erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0421-361 88624 oder der im Schreiben der Bußgeldstelle genannten Rufnummer. Anschreiben können Sie uns unter unserer Hausanschrift Pfalzburger Str. 69 a, 28207 Bremen oder per E-Mail unter folgenden E-Mail-Adressen: bussgeldstelle@ordnungsamt.bremen.de (Verkehrsordnungswidrigkeiten) und AllgBussgeldverfahren@ordnungsamt.bremen.de (Allgemeine Ordnungswidrigkeiten). Wir bitten zu beachten, dass die Einlegung von Rechtsmitteln (z. B. Einsprüche, Anträge auf gerichtliche Entscheidung) per E-Mail unzulässig ist.
Sollte eine Vorsprache erforderlich sein, sprechen Sie bitte möglichst allein vor. Damit kann gewährleistet werden, dass in unseren Wartebereichen das Abstandsgebot (Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m) eingehalten wird. Bitte tragen Sie während des Besuchs in der Bußgeldstelle eine sogenannte Alltagsmaske und desinfizieren Sie sich bei Ihrer Ankunft die Hände (ein Händedesinfektionsmittel steht zur Verfügung).
Fahrverbote
Zur Vollstreckung des Fahrverbotes kann der Führerschein unter Angabe des Aktenzeichens per Post der Bußgeldstelle zugesendet oder alternativ ebenfalls unter Angabe des Aktenzeichens in den vorhandenen Hausbriefkasten in der Pfalzburger Str. 69 a eingeworfen werden.
Der Führerschein wird Ihnen unaufgefordert rechtzeitig zum Ablauf der Fahrverbotsfrist zurückgesendet.
Aufgabenbereiche
Die Referate für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Ihr Ansprechpartner bei Verwarngeldern und Bußgeldern durch Verstöße im ruhenden oder fließenden Straßenverkehr.
Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder, die Bepunktung im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg und die Verhängung von Fahrverboten ist im Bußgeldkatatog festgesetzt.
Neben unseren allgemeinen Sprechzeiten vor Ort haben wir für Sie noch Telefonsprechzeiten eingerichtet. Sie erreichen uns:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Wenn Sie uns anrufen, haben Sie bitte etwas Geduld. Zu den Telefonsprechzeiten werden die Leitungen oft sehr stark in Anspruch genommen.
Der Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten teilt sich in zwei Referate. Das Referat 21 ist zuständig für
Das Referat 22 ist zuständig für
Referatsleiterin Ref. 21 Frau Szymanski
Referatsleiter Ref. 22 Herr Schwöbel
Buß- und Verwarngelder können nur mittels Überweisung gezahlt werden. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht möglich. Bitte geben Sie immer das jeweilige Kassenzeichen an!
Deutsche Bundesbank
IBAN: DE16 2500 0000 0025 0015 30
BIC: MARKDEF1250
Aktualisiert am 19.01.2021