Wenn Sie unzureichend oder gar nicht krankenversichert und Ihnen die Kosten für eine eigenständige Gesundheitssorge nicht zumutbar sind, können Sie die "Hilfen zur Gesundheit" in Anspruch nehmen.
Die Hilfen zur Gesundheit umfassen verschiedene Einzelleistungen, darunter beispielsweise
Die genannten Hilfen werden im Umfang der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.
Aktualisiert am 03.09.2024