In bestimmten Bereichen ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Als Anwohner:in können Sie für sich und Ihre Besucher:innen eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zum Parken beantragen.
Das Parken ist in bestimmten Wohngebieten (Bewohnerparkgebieten) zeitweise oder dauerhaft nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert dabei keinen (festen) Stellplatz.
Als Bewohner:in eines Bewohnerparkgebietes können Sie auch für Ihre Gäste Tages- oder Wochenbesucherkarten erwerben.
Stellplätze für Behinderte sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
Ein Antrag kann
Onlineantrag:
Wenn Sie über keinen PC bzw. Internetzugang verfügen und den Online-Dienst nicht nutzen können, melden Sie sich bitte telefonisch zur Klärung Ihres Anliegens.
Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Es kann pro Bewohner:in nur eine Sonderparkberechtigung ausgestellt werden.
Bürgerportal für Besucherkarten / Wochenkarten
Das Bürgerportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung für die Ausstellung von Besucherkarten online zu stellen.
Bürgerportal für Bewohnerparken
Das Bürgerportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung einer Sonderparkberechtigung für Bewohner online zu stellen.
75,00 EUR Gültigkeitsdauer bis zu 1 Jahr
150,00 EUR Gültigkeitsdauer bis zu 2 Jahre
11,50 EUR Kennzeichenänderung
11,50 EUR Verwaltungsgebühr für Verlustanzeige
25,00 EUR 1 Block mit 10 Besuchertageskarten (nur im Block erhältlich)
15,00 EUR 1 Besucherwochenkarte (7 Tage gültig)
Es können maximal 2 Besucherblöcke oder 4 Besucherwochenkarten oder 1 Besucherblock und 2 Besucherwochenkarten im Monat erworben werden.
Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
Es wird darum gebeten, den Antrag mindestens 14 Tage im Voraus zu stellen. Bitte stehen Sie uns für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Für die Nachreichung von Unterlagen:
Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen
sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit 2 bis 3 Wochen beträgt.
Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz; es wird lediglich das Recht erworben, in einem Bewohnerparkgebiet das Fahrzeug abzustellen.
Besucherkarten werden nur an Bewohner der entsprechenden Parkgebiete ausgegeben. Der Erwerber der Besucherkarte muss nicht Halter eines Fahrzeugs sein, um Besucherkarten oder Wochenkarten zu erhalten.
Die Besucherkarte hat nach dem Kauf kein Ablaufdatum solange sie nicht ausgefüllt ist. Ausgefüllte Besucherkarten gelten für die Dauer eines Kalendertages. Beachten Sie dabei aber bitte auch die Bewirtschaftungszeiten. Eine Wochenkarte ist 7 Tage gültig.
Grundsätzlich, das heißt, wenn kein gesetzliches Halte- oder Parkverbot dagegenspricht, darf das eigene Fahrzeug vor der eigenen Einfahrt geparkt werden. Auch anderen darf das Parken vor der eigenen Einfahrt durch den Eigentümer gestattet werden.
Ansprechpartner ist das Ordnungsamt Bremen - Bußgeldstelle.
Die alte Sonderparkberechtigung und die grüne Karte müssen im Original zurückgegeben werden. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) muss in Kopie eingereicht werden. Bei einer Kennzeichenänderung beträgt die Gebühr für die Umschreibung 11,50 EUR.
Die günstigste Möglichkeit ist die Inanspruchnahme einer Besucherkarte beziehungsweise eine Wochenkarte.
Eine entsprechende Sonderparkberechtigung wird ausgestellt. Wir benötigen einen aktuellen Nachweis, dass Sie Mitglied / Mieter:in beim Car-Sharing sind.
Pflegebedürftige Bewohner:innen, die durch Privatpersonen (Verwandte, Bekannte, ehrenamtliche Helfer:innen) betreut werden, erhalten eine Sonderparkberechtigung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Hauptwohnsitz muss in einem der Bewohnerparkgebiete liegen und es muss mindestens Pflegestufe I gem. § 15 SGB XI nachgewiesen werden (Bescheinigung der Hauptfürsorgestelle oder der Krankenkasse ist vorzulegen).
Die Sonderparkberechtigung kann verlängert werden. Bitte stellen Sie 2-3 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer online unter https://service.bremen.de (Dienstleistung: Bewohnerparken) einen Antrag auf Verlängerung.
Ein Anhänger darf gebührenfrei, jedoch nicht länger als 14 Tage im Bewohnerparkgebiet geparkt werden. Motorräder dürfen im Bewohnergebiet ohne eine Sonderparkberechtigung parken.
Dieses gilt nicht für Parkscheinautomaten / Parkscheinuhren innerhalb der Bewirtschaftungszeiten und nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. Allgemein geregelt ist dies in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Aus Kulanz bieten wir Ihnen folgende Übergangslösung an:
Falls Sie sich für Option 1 entscheiden, können Sie bis zur Ummeldung keine Besucherkarten oder Wochenkarten beantragen.
Falls Sie sich für Option 2 oder 3 entscheiden, können Sie bis zur Ummeldung keine Sonderparkberechtigung beantragt.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag online unter https://onlinedienste.bremen.de/Onlinedienste/Service/List?id=503 und registrieren Sie sich mit einem Servicekonto. Bitte rufen Sie dann die Seite https://www.service.bremen.de auf und geben die Verwaltungsleistung „Bewohnerparken“ ein. Dort finden Sie dann alle Anträge zum Bewohnerparken.
Nachweise bei Option 1: Wohnungsgeberbestätigung, Terminbestätigung vom Bürger-Service-Center und Zulassungsbescheinigung Teil I, vollständig aufgeklappt, sind als Anlagen dem Antrag beizufügen oder können per E-Mail / Post nachgereicht werden.
Nachweise bei Option 2 oder 3: Wohnungsgeberbestätigung und Terminbestätigung vom Bürger-Service-Center ist als Anlage dem Antrag beizufügen oder kann per E-Mail / Post nachgereicht werden.
Aktualisiert am 26.06.2026