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Sonderparkberechtigung für Bewohner:innen und Besucherkarten beantragen

  • Mobilität und Fahrzeuge
  • Ausweise und Dokumente

In bestimmten Bereichen ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Als Anwohner:in können Sie für sich und Ihre Besucher:innen eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zum Parken beantragen. 

  • Basisinformationen

    Das Parken ist in bestimmten Wohngebieten (Bewohnerparkgebieten) zeitweise oder dauerhaft nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert dabei keinen (festen) Stellplatz.

    Als Bewohner:in eines Bewohnerparkgebietes können Sie auch für Ihre Gäste Tages- oder Wochenbesucherkarten erwerben.

    Stellplätze für Behinderte sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

    Voraussetzungen

    • Wohnsitz im Bewohnerparkgebiet (erster oder zweiter Wohnsitz)
    • Halter:in oder Nutzungsberechtigte:r des angegebenen Fahrzeugs
    • nicht Inhaber:in / Mieter:in einer Garage oder eines sonstigen Stellplatzes in zumutbarer Nähe
    • pro Bewohner:in nur eine Sonderparkberechtigung
  • Ablauf

    Ein Antrag kann

    • per Online-Formular gestellt werden 

    Onlineantrag:

    • Füllen Sie das Online-Formular aus
    • Nach dem Eingang des Online-Antrags bekommen Sie eine Eingangsbestätigung.
    • Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail an buergerbuero@asv.bremen.de, per Post oder Einwurf im Hausbriefkasten übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung eingegangen sein, wird der Antrag als gegenstandslos betrachtet. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung.
    • Die Dokumente werden per Post an den/die Antragsteller:in verschickt.

    Wenn Sie über keinen PC bzw. Internetzugang verfügen und den Online-Dienst nicht nutzen können, melden Sie sich bitte telefonisch zur Klärung Ihres Anliegens.

    Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Weitere Hinweise

    Es kann pro Bewohner:in nur eine Sonderparkberechtigung ausgestellt werden.

  • Benötigte Unterlagen

    • Kopie der Meldebescheinigung
      • nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre
    • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
      • vollständig aufgeklappt
    • ggf. Nachweis über den Grad der Pflegestufe
      • Bescheinigung der Krankenkasse
    • ggf. Kopie des Vertrages bei Car-Sharing
    • Kopie der Wohnungsgeberbestätigung und Terminbestätigung vom Bürger-Service-Center
      • bei Neuzuzug
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    75,00 EUR Gültigkeitsdauer bis zu 1 Jahr
    150,00 EUR Gültigkeitsdauer bis zu 2 Jahre
    11,50 EUR Kennzeichenänderung
    11,50 EUR Verwaltungsgebühr für Verlustanzeige
    25,00 EUR 1 Block mit 10 Besuchertageskarten (nur im Block erhältlich)
    15,00 EUR 1 Besucherwochenkarte (7 Tage gültig)
    Es können maximal 2 Besucherblöcke oder 4 Besucherwochenkarten oder 1 Besucherblock und 2 Besucherwochenkarten im Monat erworben werden.
    Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es wird darum gebeten, den Antrag mindestens 14 Tage im Voraus zu stellen. Bitte stehen Sie uns für weitere Rückfragen zur Verfügung.
    Für die Nachreichung von Unterlagen:
    Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen
    sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit 2 bis 3 Wochen beträgt.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Häufige Fragen

  • Wird mit der Parkberechtigung ein Anrecht auf einen Parkplatz erworben?

    Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz; es wird lediglich das Recht erworben, in einem Bewohnerparkgebiet das Fahrzeug abzustellen.

  • Was sind Besucherkarten / Wochenkarten?

    Besucherkarten werden nur an Bewohner der entsprechenden Parkgebiete ausgegeben. Der Erwerber der Besucherkarte muss nicht Halter eines Fahrzeugs sein, um Besucherkarten oder Wochenkarten zu erhalten.

  • Wie lang gilt eine Besucherkarte / Wochenkarte?

    Die Besucherkarte hat nach dem Kauf kein Ablaufdatum solange sie nicht ausgefüllt ist. Ausgefüllte Besucherkarten gelten für die Dauer eines Kalendertages. Beachten Sie dabei aber bitte auch die Bewirtschaftungszeiten. Eine Wochenkarte ist 7 Tage gültig. 

  • Darf das Auto vor der eigenen Garageneinfahrt auf der Straße geparkt werden ohne eine Parkberechtigung zu erwerben?

    Grundsätzlich, das heißt, wenn kein gesetzliches Halte- oder Parkverbot dagegenspricht, darf das eigene Fahrzeug vor der eigenen Einfahrt geparkt werden. Auch anderen darf das Parken vor der eigenen Einfahrt durch den Eigentümer gestattet werden.

  • Wer ist Ansprechpartner, wenn der Fahrzeughalter eine Verwarnung erhalten hat?

    Ansprechpartner ist das Ordnungsamt Bremen - Bußgeldstelle.

  • Was tun bei einem Fahrzeugwechsel?

    Die alte Sonderparkberechtigung und die grüne Karte müssen im Original zurückgegeben werden. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) muss in Kopie eingereicht werden. Bei einer Kennzeichenänderung beträgt die Gebühr für die Umschreibung 11,50 EUR.

  • Was tun, wenn ein Leihwagen / Ersatzwagen benötigt wird?

    Die günstigste Möglichkeit ist die Inanspruchnahme einer Besucherkarte beziehungsweise eine Wochenkarte.

  • Was ist zu tun bei Carsharing?

    Eine entsprechende Sonderparkberechtigung wird ausgestellt. Wir benötigen einen aktuellen Nachweis, dass Sie Mitglied / Mieter:in beim Car-Sharing sind.

  • Als Angehörige möchten Sie eine pflegebedürftige Person betreuen - was ist zu tun?

    Pflegebedürftige Bewohner:innen, die durch Privatpersonen (Verwandte, Bekannte, ehrenamtliche Helfer:innen) betreut werden, erhalten eine Sonderparkberechtigung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Hauptwohnsitz muss in einem der Bewohnerparkgebiete liegen und es muss mindestens Pflegestufe I gem. § 15 SGB XI nachgewiesen werden (Bescheinigung der Hauptfürsorgestelle oder der Krankenkasse ist vorzulegen).

  • Was ist zu tun, wenn die  Sonderparkberechtigung demnächst abläuft?

    Die Sonderparkberechtigung kann verlängert werden. Bitte stellen Sie 2-3 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer online unter https://service.bremen.de (Dienstleistung: Bewohnerparken) einen Antrag auf Verlängerung.  

  • Was muss ich berücksichtigen, wenn ich meinen Anhänger oder mein Motorrad im Bewohnerparkgebiet abstellen möchte?

    Ein Anhänger darf gebührenfrei, jedoch nicht länger als 14 Tage im Bewohnerparkgebiet geparkt werden. Motorräder dürfen im Bewohnergebiet ohne eine Sonderparkberechtigung parken. 

    Dieses gilt nicht für Parkscheinautomaten / Parkscheinuhren innerhalb der Bewirtschaftungszeiten und nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. Allgemein geregelt ist dies in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

  • Was mache ich, wenn ich neu zugezogen bin und erst später einen Termin zur Ummeldung habe?

    Aus Kulanz bieten wir Ihnen folgende Übergangslösung an: 

    1. Ausstellung einer vorläufigen Sonderparkberechtigung für den Zeitraum bis zum Termin der An- und Ummeldung plus 14 Tage (Gebühr 75,00 Euro, max. 12 Monate) oder
    2. Ausstellung von 2 Besucherblöcken mit je 10 Tageskarten (Gebühr 50,00 €) oder
    3. Ausstellung von 4 Wochenkarten (Gebühr 60,00 €)

    Falls Sie sich für Option 1 entscheiden, können Sie bis zur Ummeldung keine Besucherkarten oder Wochenkarten beantragen. 

    Falls Sie sich für Option 2 oder 3 entscheiden, können Sie bis zur Ummeldung keine Sonderparkberechtigung beantragt.

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag online unter https://onlinedienste.bremen.de/Onlinedienste/Service/List?id=503 und registrieren Sie sich mit einem Servicekonto. Bitte rufen Sie dann die Seite https://www.service.bremen.de auf und geben die Verwaltungsleistung „Bewohnerparken“ ein. Dort finden Sie dann alle Anträge zum Bewohnerparken.

    Nachweise bei Option 1: Wohnungsgeberbestätigung, Terminbestätigung vom Bürger-Service-Center und Zulassungsbescheinigung Teil I, vollständig aufgeklappt, sind als Anlagen dem Antrag beizufügen oder können per E-Mail / Post nachgereicht werden. 

    Nachweise bei Option 2 oder 3: Wohnungsgeberbestätigung und Terminbestätigung vom Bürger-Service-Center ist als Anlage dem Antrag beizufügen oder kann per E-Mail / Post nachgereicht werden. 

Aktualisiert am 26.06.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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