Der behördliche Weg zur Eheschließung

Der behördliche Teil des Weges zur Eheschließung besteht aus drei Schritten.

Weitere Informationen: siehe unter Verfahren.

Voraussetzungen

Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt im Standesamt des Wohnsitzes. Haben die Eheschließenden unterschiedliche Wohnorte, ist die Anmeldung der Eheschließung wahlweise in einem der Standesämter möglich.

Die Stadt Bremen hat zwei Standesamtsbezirke. Die Anmeldung für Eheschließende mit Wohnsitz in Bremen-Mitte erfolgt deshalb im Standesamt Bremen-Mitte, für Eheschließende mit Wohnsitz in Bremen-Nord erfolgt diese im Standesamt Bremen-Nord. Die Eheschließung kann in jedem Standesamt im Bundesgebiet erfolgen.