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Bei der Zuteilung eines Kennzeichens wird in der Regel eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die kein Einfluss besteht.
Wird jedoch eine besondere Buchstaben- und Zahlenkombination gewünscht, kann ein solches Kennzeichen als Wunschkennzeichen im Rahmen der Verfügbarkeit beantragt werden.
Bei der Auswahl von Kennzeichen sind Umlaute, Kombinationen mit den
- Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS
- Zahlenkombinationen 18 und 88 sowie
- Buchstaben- und Zahlenkombinationen AH/HH/FG 420/204
nicht erlaubt.
Kennzeichenreservierungen mit den genannten Kombinationen, die möglicherweise in der Vergangenheit vorgenommen wurden, dürfen ab sofort nicht mehr zugeteilt werden.
Wo kann ich mehr erfahren?
Flyer Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Aktualisiert am 30.09.2025