Sie möchten einen Antrag auf Gewährung von Notenschutz an einer Schule der Sekundarstufe II stellen?
Sie möchten einen Antrag auf Gewährung von Notenschutz an einer Schule der Sekundarstufe II stellen?
Sind Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht, vermittelt Ihnen die Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) eine Notunterkunft, die Sie für eine gewisse Zeit nutzen können.
Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine nicht verfahrensfreie bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies spätestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.