Anhänger können unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis erhalten, mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden. Ebenso dürfen Kraftomnibusse unter bestimmten Voraussetzungen auf Autobahnen 100 km/h fahren.
Lebenslage(n):
Bremen
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Do. 01.08.24 um 10:15