Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen deshalb getrennt von anderen Stoffen gesammelt und entsorgt werden.

Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umweltgefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen deshalb getrennt von anderen Stoffen gesammelt und entsorgt werden. Das Kriterium zur Beurteilung ist in der Regel das Gefahrensymbol auf der Verpackung (zum Beispiel Flamme, Totenkopf, dickes Ausrufezeichen). Abfälle, die so gekennzeichnet sind, gehören in die Schadstoffsammlung.

Gut zu wissen:

  • Restentleerte Verkaufsverpackungen können Sie im Gelben Sack entsorgen
  • Motoren- und Getriebeöl werden nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen. Geschäfte, die Motoren- und Getriebeöl verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, Altöl zurückzunehmen (auch die leeren Behälter)
  • Autobatterien, auch Starterbatterien genannt, werden nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen, sondern vom Fachhandel über ein Pfandsystem zurückgenommen.
  • Nicht alle Farben und Lacke, Leim- und Klebemittel etc. gehören in die Schadstoffsammlung. Restentleerte Verkaufsverpackungen können über den Gelben Sack entsorgt werden

Voraussetzungen

Die Abfälle stammen aus einem an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen Privathaushalt.