Wenn bei Ihnen größere Mengen Restmüll anfallen oder Sie nicht bis zum nächsten Leerungstag warten wollen, können Sie diese auf den Recycling-Stationen abgeben.

Die Verwertung von Restmüll aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Bremer Stadtreinigung. Das gilt auch für Restmüll aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen. 

Losen Restmüll können Sie an Recycling-Stationen abgeben. 

Das ist Restmüll:

  • Tapeten
  • Tierstreu
  • kleine Holzteile
  • Haushaltsgegenstände und -geschirr
  • Schleif- und Sägestäube
  • verschmutztes Papier und verschmutzte Pappe
  • verschmutzte Folien
  • Dispersionsfarben (ausgehärtet)
  • Medikamente
  • Windeln
  • Staubsaugerbeutel
  • Asche
  • Audio- und Videokassetten
  • Hygieneartikel
  • Kehricht
  • Trink- und Haushaltsgläser
  • CD-Hüllen

Das ist kein Restmüll:

  • Schadstoffe
  • Elektrogeräte
  • Bauabfälle
  • Wertstoffe wie Metalle, Papier und Pappe
  • Bio- und Gartenabfälle
  • Verkaufsverpackungen

Voraussetzungen

  • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig.
  • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
  • Der Restmüll stammt aus einem privaten Haushalt. 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)

    In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.

  • Erklärung Abfallherkunft

    Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.