Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie bestimmte Leistungen ohne oder außerhalb einer Niederlassung anbieten, wie z.B. Markthandel, Schaustellerei oder den Betrieb von mobilen Imbisswagen. Eine Handelsvertretung ist kein Reisegewerbe.

Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe meistens eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte erforderlich. Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden. Es gibt auch Tätigkeiten im Reisegewerbe für die keine Reisegewerbekarte benötigt wird. Deren Aufnahme muss der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.

Voraussetzungen

Kennzeichen eines Reisegewerbes sind:

  • gewerbsmäßiger Betrieb
  • ohne vorhergehende Bestellung
  • außerhalb oder ohne eine gewerbliche Niederlassung
  • Feilbieten von Waren bzw. aktives Suchen oder Ankauf von Bestellungen, oder
  • Anbieten von Leistungen oder Aufsuchen von Leistungsbestellungen, oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart

Hinweis: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten sind auch für das Reisegewerbe bindend.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass

    - eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
    - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können

  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
    - Führungszeugnis
    - Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.

  • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform

    bei Unternehmenssitz in Deutschland:
    - bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))

    bei Unternehmenssitz im Ausland:
    - Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.

  • Reisegewerbekarte für Versicherungsvermittler oder -berater beziehungsweise als Makler, Bauträger, Baubetreuer, Anlageberater oder Darlehensvermittler

    zusätzlich Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse

    - Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
       - Auszug aus der Schuldnerkartei
       - Bescheinigung des Insolvenzgerichts
       - Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen

    - Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie in geordneten Vermögensverhältnissen leben.

  • Reisegewerbekarte für Versicherungsvermittler oder -berater zusätzlich

    Sachkundenachweis oder -nachweise oder Sie weisen die Delegation der Sachkunde auf eine Aufsichtsperson nach

  • Reisegewerbekarte für Sicherheitsdienste

    - zusätzlich Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten (bei Wohnsitz in Deutschland benötigen Sie hierfür in der Regel auch einen Auszug aus der Schuldnerkartei)
    - zusätzlich Unterrichtungsnachweis oder -nachweise der IHK oder als gleichwertig anerkannte Nachweise nach der Bewachungsverordnung

  • Reisegewerbekarte für Versteigerer

    zusätzlich Erlaubnis als Versteigerer (gegebenenfalls als öffentlich bestellter Versteigerer)