Aufgrund bundesweiter Vorgaben musste das Onlineportal für die digitalen Kfz-Zulassungen (iKfz) zum 1. Januar 2024 deaktiviert werden. Die Kfz-Zulassungsstelle bietet momentan die Online-Leistungen nicht an.

An der Wiederaufnahme der digitalen Angebote wird derzeit gearbeitet. Zwischenzeitlich stehen Ihnen die analogen Angebote der Kfz-Zulassungsstelle zur Verfügung. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Umschreibungen online durchzuführen. Dazu zählen folgende Varianten:

  1. Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin mit Kennzeichenwechsel
  2. Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin ohne Kennzeichenwechsel
  3. Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin
  4. Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen mit Kennzeichenwechsel
  5. Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen ohne Kennzeichenwechsel
  6. Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel
  7. Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel ohne Kennzeichenwechsel
  8. Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit auswärtigen Kennzeichen mit Halterwechsel und Kennzeichenwechsel

Die KFZ-Zulassungsbehörde Bremen bietet hier ein Online-Portal an. Ob Sie nach der Online-Abwicklung sofort losfahren können, hängt von der jeweiligen Variante 1. bis 8. ab. Weiteres dazu unter “Durchschnittliche Bearbeitungszeit“. Für juristische und auch gewerbetreibende Personen steht die Online – Umschreibung nicht zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen und Zulassungen von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen oder Oldtimerkennzeichen sowie grünen Kennzeichen online nicht möglich sind. Auch eine Zulassung oder Umschreibung im Zusammenhang mit einem technischen Gutachten kann nur direkt in der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Bitte buchen Sie hierzu einen Termin.

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person ist eine natürliche Person und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer 
  • Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System 
  • internetbasierte Erteilung eines SEPA-Mandats für die Einziehung der Kfz-Steuer 
    gilt nicht für Variante:
    5. Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen ohne Kennzeichenwechsel
    Hinweis:
    eine Steuerbefreiung / -vergünstigung nach §3a Absatz 1 oder 2 KraftStG muss bei der Zollbehörde gesondert beantragt werden
  • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände bestehen 
  • Das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung vorweisen können, die im zentralen Fahrzeugregister abgerufen werden kann 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
  • Personalausweis (PA) / elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder elektronischer Identitätsnachweis (eID-Karte) für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

    Zum Einlesen des PA oder eAT wird ein externes Kartenlesegerät oder ein Android Smartphone mit Version ab 5.0 aufwärts und NFC-Schnittstelle oder ein IPhone 7 aufwärts mit Version iOS 13.1 aufwärts sowie die AusweisApp2 benötigt.

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Verdeckung der Siegelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) abziehen um den darunterliegenden Sicherheitscode zu erhalten

    gilt für die Varianten:

    1. Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Bremerer Kennzeichen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin mit Kennzeichenwechsel

    4. Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen mit Kennzeichenwechsel

    6. Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel                               

  • Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des / der Sicherheitscode(s) auf dem Formular des Portals