Es besteht die Möglichkeit, online abzufragen, ob ein angeforderter Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.
Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II der Kfz-Zulassungsstelle übersandt wird.
Über den nebenstehenden Link "Bankbriefauskunft" können Sie unter Angabe der ZB II-Nummer (Fahrzeugbrief-Nummer) und des amtlichen Kennzeichens nachsehen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist.
Bitte beachten Sie, dass Kfz-Zulassungsangelegenheiten an drei verschiedenen Standorten bearbeitet werden und an alle drei Standorte (Bürgeramt - Kfz-Zulassungen -, BürgerServiceCenter-Mitte - Bremen, BürgerServiceCenter-Nord) Zulassungsbescheinigungen Teil II übersandt werden können. Die Übersendung an den Standort, an welchem Sie Ihr Anliegen erledigen möchten, muss durch sie veranlasst werden. Bitte klären Sie im Vorfeld, ob die Erledigung Ihres Anliegens an dem von Ihnen gewünschten Standort möglich ist.
Aktualisiert am 01.08.2024