Mitteilung über die Beschäftigung einer Schwangeren oder stillenden Frau an die zuständige Aufsichtsbehörde.
Sie benötigen ein Servicekonto Business. Bevor Sie den Onlinedienst nutzen können, berechtigen Sie bitte ihren Benutzer/ihre Benutzerin. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Anmeldung/Registrierung Servicekonto".
Eine Hilfestellung erhalten Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Handlungshilfe Mutterschutzmitteilung".
Aktualisiert am 12.11.2024