Wenn Ihr Kind chronisch erkrankt ist oder die Gesundheit Ihres Kindes gefährdet ist, kann es Leistungen zur medizinischen Reha von der Rentenversicherung erhalten.
Die medizinische Reha dient der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen. Sie soll die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihres Kindes wiederherstellen oder verbessern, damit es wieder voll an Schule und Freizeit teilhaben kann. Langfristiges Ziel: Ihrem Kind eine spätere Erwerbsfähigkeit ermöglichen.
Sie müssen die Maßnahme vorab bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Art der Behandlung und Auswahl der Reha-Einrichtung richtet sich nach den individuellen Beschwerden Ihres Kindes. Die Therapie findet in einer Reha-Einrichtung der Rentenversicherung oder in einer ihrer Vertragskliniken statt.
Eine Kinder-Reha ist stationär, ganztägig ambulant oder ambulant möglich und dauert in der Regel mindestens 4 Wochen. Wenn es medizinisch notwendig erscheint, kann sie auch verlängert werden.
Die Rentenversicherung übernimmt folgende Kosten:
Damit Schulkinder so wenig Unterrichtsstoff wie möglich versäumen, erhalten sie während der Reha begleitenden Unterricht, wenn ein regulärer Schulbesuch nicht möglich ist.
Sie können Ihr Kind für die Dauer der Reha begleiten, wenn das für die Durchführung oder den Erfolg der Kinder-Reha notwendig ist. In der Regel ist das der Fall, wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist.
Als Kinder gelten nicht nur Ihre leiblichen Kinder. Wenn Sie in der Rentenversicherung versichert sind oder bereits Rente beziehen, können auch in Ihrem Haushalt aufgenommene beziehungsweise überwiegend unterhaltene
eine Kinder-Reha erhalten. Auch Kinder, die Waisenrente erhalten, können eine Kinder-Reha bekommen.
Eine medizinische Reha für Ihr Kind können Sie nicht erhalten, wenn
Damit Ihr Kind eine medizinische Reha von der Rentenversicherung erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Aktualisiert am 10.02.2025