Sie möchten eine Leistung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen?
Wenn Sie oder Ihr Kind durch eine gesetzlich vorgeschriebene oder von einer Behörde empfohlene Impfung (z.B. Pockenimpfung, Polioimpfung ) körperlich oder seelisch geschädigt worden sind, erhalten Sie - ggf. auch die Hinterbliebenen - dieselben Leistungen, die das Bundesversorgungsgesetz für Opfer des Krieges vorsieht, also ebenfalls eine Geldrente und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung.
Aktualisiert am 10.01.2024