Papier und Pappe können Sie über die Papiertonne entsorgen oder gebündelt an die Straße stellen.
Im Bereich Umwelt und Klima gibt es eine Vielzahl von Leistungen von Behörden. Erfahren Sie z.B., wie Sie zum Klimaschutz beitragen können.
Papier und Pappe können Sie über die Papiertonne entsorgen oder gebündelt an die Straße stellen.
Restabfall wird über die Restmülltonne entsorgt. Jedes Grundstück, auf dem Abfälle anfallen können, muss an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sein.
Sie haben Einrichtungsgegenstände (Möbel etc.), die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne oder den Bremer Müllsack passen? Dann können Sie eine Sperrmüllabfuhr bestellen oder den Sperrmüll bei einer Recycling-Stationen anliefern.
Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen deshalb getrennt von anderen Stoffen gesammelt und entsorgt werden.
Liegt Ihnen ein begründeter Anlass vor, das Areal einer Hochwasserschutzanlage in bis zu 20 Metern seiner landseitigen Grenze für die Errichtung oder die Änderung einer Anlage zu nutzen, können Sie hierfür unter gewissen Umständen eine Befreiung vom Verbot der Nutzung von Hochwasserschutzanlagen beantragen.
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.
Seit dem 01.01.2015 sind Bioabfälle getrennt zu sammeln (§ 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Bioabfälle, wie z. B. organische Küchenabfälle, können über die Biotonne gesammelt oder kostenlos auf allen Recycling-Stationen abgegeben werden. Die Nutzung der Biotonne ist freiwillig. Die Größe der Biotonne ist abhängig vom Volumen der Restmülltonne. Eine Verpflichtung zur Nutzung einer Biotonne besteht in Bremen nicht.
Sie haben den Verdacht, dass jemand ein Tier quält, die Versorgung oder Haltungsbedingungen inakzeptabel sind? Dann melden Sie sich beim LMTVet entweder telefonisch, per Mail oder nutzen unser Formblatt. Wir gehen Ihren Hinweisen nach und veranlassen das Erforderliche.
Sie haben ein Schrottfahrrad auf öffentlichem Grund gesichtet? Fahrräder gelten dann als Schrottfahrräder und somit als Abfall, wenn sie offensichtlich nicht mehr verkehrstauglich sind.