Nach dem Tode des Testators hat das Nachlassgericht sämtliche (auch widerrufene oder nicht wirksame) Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge) von Amts wegen förmlich zu eröffnen.
Wenn ein Mensch stirbt, gibt es plötzlich viele organisatorische Fragen in einer ohnehin schwierigen Zeit.
Welche Behördengänge sind notwendig? Welche finanzielle Unterstützung erhalten Hinterbliebene?
Von der Beerdigung bis zum Nachlass – die Informationen in diesem Bereich unterstützen Hinterbliebene bei den notwendigen Schritten.
Nach dem Tode des Testators hat das Nachlassgericht sämtliche (auch widerrufene oder nicht wirksame) Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge) von Amts wegen förmlich zu eröffnen.
Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Bremens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.
Kinder, bei denen ein oder beide Elternteile verstorben sind, können Waisenrente beantragen.
Wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder Ihre -partnerin stirbt, können Sie in vielen Fällen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.