Sie sind obdachlos, von Wohnungslosigkeit bedroht oder leben in unsicheren Wohnverhältnissen? Dann ist die Zentrale Fachstelle Wohnen für Sie zuständig.
Finanziell, sozial oder durch ein Unglück: Jeder kann in eine Krise geraten.
Hier finden Sie Informationen zu finanziellen und sozialen Hilfen wie Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss oder Maßnahmen bei Insolvenz und Schulden.
Sie sind obdachlos, von Wohnungslosigkeit bedroht oder leben in unsicheren Wohnverhältnissen? Dann ist die Zentrale Fachstelle Wohnen für Sie zuständig.
Möchte Ihr Kind im Verein Sport treiben oder an einer Ferienfreizeit teilnehmen? Benötigt Ihr Kind Lernförderung oder finanzielle Hilfe zur Finanzierung der bevorstehenden Klassenfahrt? Wenn Sie persönlich nicht in der Lage sind, Ihrem Kind diese Dinge zu ermöglichen, haben Sie die Möglichkeit dafür Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Ein Wohnberechtigungsschein könnte Ihnen zustehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen erhalten. Ein Wohnberechtigungsschein ist für den Bezug einer geförderten, mietgünstigen Wohnung erforderlich.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann Ihnen zustehen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Sind Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht, vermittelt Ihnen die Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) eine Notunterkunft, die Sie für eine gewisse Zeit nutzen können.
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Wohngeldstelle Contrescarpe am Mo. 31.03.25 um 09:00
Sie sind durch den Tod eines Angehörigen mit den Bestattungskosten konfrontiert und wissen nicht, wie diese bezahlt werden sollen?
Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen.
Sie mussten Ihren Betrieb oder Ihre Praxis aufgrund eines Tätigkeitsverbots oder einer Quarantäne schließen? Hier erhalten Sie Informationen, wie die Erstattung der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebskosten erfolgt.
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Wohngeldstelle Contrescarpe am Mo. 31.03.25 um 09:00