Sie leben in der Stadt Bremen und beziehen
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose (SGB II),
- Sozialhilfe (3. Kapitel SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie 4. Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
- Leistungen nach § 6b BKGG – Kinder und Jugendliche mit Ansprüchen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe durch den Erhalt von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld
Dann haben Sie Anspruch auf die Nutzung eines preisreduzierten Monatstickets für den Nahverkehr im Liniennetz des VBN im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen. Die Prüfung zur Ausstellung der Kundenkarte zum Erwerb des StadtTickets erfolgt durch die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste Bremen. Kundinnen und Kunden des Jobcenters Bremen müssen einen Nachweis über ihren Leistungsbezug vorlegen. Beachten Sie bitte das allgemeine Infoblatt "Information zum StadtTicket Bremen ab 01.03.2016" sowie die unten stehende aktuelle Information zum StadtTicket Bremen für die Zeit vom 01.01.2022 - 31.03.2022.