Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. In dem Bescheid stellt das BAMF auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.
Wir informieren Sie unter anderem über die richtige Vorbereitung, die notwendigen Dokumente und über gesundheitliche Aspekte zu Reisen und Auslandsaufenthalten.
Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. In dem Bescheid stellt das BAMF auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.
Ab 1. Januar 2024 gibt es den Kinderreisepass als Reisedokument nicht mehr. Sie können den aktuellen Kinderreisepass Ihres Kindes nutzen, bis er nicht mehr gültig ist. Nach dem 31. Dezember 2023 können Sie Kinderreisepässe nicht mehr verlängern. Brauchen Sie für Ihr Kind ein neues Reisedokument? Sie können für Ihr Kind einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Bitte informieren Sie sich vor dem Termin über diese Reisedokumente. Sie gelangen zu den Leistungsbeschreibungen „Personalausweis beantragen“ und „Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren“ über die Verlinkungen unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren“. Bereits vereinbarte Termine behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Sie haben vor Ort die Möglichkeit, für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Verfahren Passfotos vor und nach dem 01.05.2025“.
Wenn ein Reisepass - auch im "Expressverfahren" (innerhalb von 3-4 Tagen) - nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgestellt werden kann, können Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Verfahren Passfotos vor und nach dem 01.05.2025“.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Di. 05.08.25 um 09:30
Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Verfahren Passfotos vor und nach dem 01.05.2025“. Der Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden. Für einige Reiseziele ist dies notwendig, da der Kinderreisepass oder Personalausweis nicht in allen Ländern anerkannt wird.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Di. 05.08.25 um 09:30
Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Verfahren Passfotos vor und nach dem 01.05.2025“. Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält. Der Personalausweis hingegen genügt nur im Inland, in der Regel aber nicht für die Einreise in andere Länder – Ausnahmen bestehen insbesondere für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU). Ein Reisepass kann auch für Personen unter 18 Jahren beantragt werden. Alle Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Dienstleistungsbeschreibung "Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren" (siehe: https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1156018.de).
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Di. 05.08.25 um 09:30
Sie wollen nach Deutschland einreisen und hierfür ein Visum beantragen?
Sie sind mit einem Schengenvisum zu Besuchs- oder Geschäftszwecken ("C-Visum") nach Deutschland eingereist und benötigen eine Verlängerung des Visum? Dazu müssen Sie folgende Punkte beachten:
Sie wollen mit Betäubungsmitteln in ein anderes Land reisen? Die notwendige Bescheinigung dafür müssen Sie beglaubigen lassen.
Sie möchten Ihren Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen? Erfahren Sie hier mehr. Für Dokumente, die Sie im BSC-Mitte beantragt haben, buchen Sie bitte weiterhin einen Termin. Für Dokumente, die Sie im BSC-Stresemannstraße oder im BSC-Nord beantragt haben, benötigen Sie keinen Termin mehr.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Di. 01.04.25 um 08:25