Sie haben Fragen oder Probleme zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten?
Sie haben Streit in der Nachbarschaft oder mit einem Unternehmen? Oder sind Sie der Meinung, dass jemand gegen gültiges Recht verstößt?
Dann können Sie Hilfe bei der Streitschlichtung erhalten, Anzeige erstatten oder klagen.
Hier finden Sie Informationen, die Ihnen bei rechtlichen Fragestellungen und außergerichtlichen Konfliktlösungen helfen.
Sie haben Fragen oder Probleme zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten?
Die Vollstreckungsbehörde (Vollstreckungsstelle oder Gerichtskasse) hatdas Bankkonto, das Arbeitseinkommen, Forderungen beim Auftraggeber oder sonstige Forderungen bei den Bürgerinnen und Bürgern gepfändet.
Sind Sie verschuldet und erhalten existenzsichernde Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz? Wurden Ihrer Bank oder Sparkasse von Gläubigern Schuldtitel zwecks Pfändung Ihres Kontos übersandt? Wurden eventuell schon Pfändungen veranlasst, sodass keine Auszahlungsbeträge auf Ihrem Konto mehr zur Verfügung stehen? Dann haben Sie Anspruch auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
Der Armuts- und Reichtumsbericht Deutschland ist eine Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland. Hier finden Sie alle relevanten Informationen. Auch in der Freien Hansestadt Bremen wird durch Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugendliche und Frauen regelmäßig ein Armuts- und Reichtumsbericht veröffentlicht.
Sie haben Fragen und/oder wollen sich über eine Einrichtung für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung und für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen in Bremen und Bremerhaven beschweren, dann wenden Sie sich an das Team der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht! Auch, wenn Sie in einer Einrichtung auf Anregungen oder Beschwerden keine ausreichenden Antworten finden, können Sie ebenfalls die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht ansprechen.
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie Widerspruchsrechte gegen die Weitergabe Ihrer Daten an bestimmte Adressaten, die nach den gesetzlichen Regelungen solche Daten erhalten könnten.
Wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, erhalten Sie auf Antrag Verfahrenskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.