Sind Sie beim Fernsehen, beim Surfen im Internet oder in einem anderen Medium auf einen Inhalt gestoßen, der Ihnen für Kinder und Jugendliche ungeeignet erscheint, können Sie diesbezüglich Beschwerde bei der bremischen Landesmedienanstalt einreichen. Bei Druckerzeugnissen, Tonträgern und Computerspielen sind andere Stellen einzuschalten.