Sie möchten einen Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen?
Finanziell, sozial oder durch ein Unglück: Jeder kann in eine Notlage oder Krise geraten. Hier finden Sie Beratungs- und Serviceangebote, die Wege aus Krisensituationen aufzeigen oder Notlagen abmildern.
Neben finanziellen und sozialen Hilfen wie Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss oder Maßnahmen bei Insolvenz und Schulden finden Sie in diesem Bereich Informationen zum Katastrophenschutz.
Sie möchten einen Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen?
Beim Tod eines Beschädigten kann Sterbegeld beantragt werden.
Sind Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht, vermittelt Ihnen die Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) eine Notunterkunft, die Sie für eine gewisse Zeit nutzen können.
Hinterbliebene von Deutschen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR, im ehemaligen Ostberlin oder in dem im Bundesvertriebenengesetz genannten Vertreibungsgebieten inhaftiert worden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetz (BVG) eine Hinterbliebenenrente.
Liegt Ihnen ein begründeter Anlass vor, das Areal einer Hochwasserschutzanlage in bis zu 20 Metern seiner landseitigen Grenze für die Errichtung oder die Änderung einer Anlage zu nutzen, können Sie hierfür unter gewissen Umständen eine Befreiung vom Verbot der Nutzung von Hochwasserschutzanlagen beantragen.
Zum 01.01.2017 ist die Stiftung Anerkennung und Hilfe durch Bund, Länder und Kirchen ins Leben gerufen worden. Sie richtet sich an Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Ziel der Stiftung ist die Anerkennung des den Betroffenen widerfahrenen Leids und Unrechts und die Unterstützung bei der Bewältigung bzw. Milderung heute noch bestehender Folgewirkungen. Zur Durchführung dieser Aufgabe ist eine Anlauf- und Beratungsstelle beim Amt für Versorgung und Integration Bremen errichtet worden.
Sie können beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) den Erlass einer einstweiligen Verfügung – Gewaltschutz - beantragen.
Beschädigte erhalten bei Hilflosigkeit eine pauschale Pflegezulage.