Was Sie tun können, wenn Ihnen ein Termin im Migrationsamt, den wir Ihnen vergeben haben nicht passt, erfahren Sie hier:
Möchten Sie in Deutschland leben und arbeiten? Suchen Sie Informationen rund um Themen wie Asyl und Flüchtlingsschutz? Möchten Sie in Deutschland studieren?
Hier sind Sie richtig. In diesem Bereich finden Menschen aus dem Ausland Beratungsangebote und Informationen.
Was Sie tun können, wenn Ihnen ein Termin im Migrationsamt, den wir Ihnen vergeben haben nicht passt, erfahren Sie hier:
Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) positiv entschieden wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. Diesen Bescheid erhält auch das Migrationsamt. Sie bekommen dann vom Migrationsamt spätestens innerhalb von 2 Wochen eine Einladung zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Bitte sprechen Sie nicht bei uns vor, wenn Sie die Einladung von uns noch nicht bekommen haben, weil wir Ihr Anliegen dann noch nicht bearbeiten können.
Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. In dem Bescheid stellt das BAMF auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.
Sie leben in Bremen mit dem Status Duldung und die Ausreise aus Deutschland ist Ihnen auf längere Zeit aus Gründen unmöglich, die Sie nicht verschuldet haben, dann können Sie beim Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie seit mehreren Jahren geduldet in Bremen leben und Sie sich gut / nachhaltig integriert haben. Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie hier:
Sie besitzen aktuell eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und haben am 31.10.2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet gelebt? Dann soll Ihnen auf Antrag einmalig eine sogenannte Chancen-Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt werden. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen oder bei nachhaltiger Integration zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere der Identitätsnachweis und die eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhalts.
Wenn Sie im Ausland leben, schon einmal deutsch waren und es wieder werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Wenn Ihnen oder Ihren Vorfahren während der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Sie sind gebeten worden, im Rahmen eines Visumsverfahren zu Besuchs- oder Geschäftszwecken für ihren Gast eine Verpflichtungserklärung zu übernehmen? Dazu beachten Sie bitte folgende Punkte.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Fr. 14.03.25 um 10:30
Sie möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen? Wenn Ihnen das Migrationsamt Ihre Aufenthaltserlaubnis erteilt hat, erhalten Sie automatisch von uns einen Termin zur Verlängerung. In dem Einladungsschreiben finden Sie alle erforderlichen Informationen und welche Unterlagen mitzubringen sind. Sie müssen sich also nicht selbst um einen Termin kümmern! Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für die Übertragung von Aufenthaltstiteln gilt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Dienstleistung „Neuer Nationalpass: Übertrag des Aufenthaltstitels".
Sie wollen nach Deutschland einreisen und hierfür ein Visum beantragen?