In Ihrer Freizeit entspannen Sie am besten bei einem Waldspaziergang mit Ihrem Hund? Sitzen Sie am liebsten mit der Angelrute am See? Oder brauchen Sie mehr Action?
Hobbys sind mehr als nur Erholung und Ausgleich, sie sind ein Teil unserer Identität. Hier finden Sie einen Überblick über Serviceangebote und Ansprechpersonen der Verwaltung rund um Ihre Freizeitbeschäftigung.
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.