Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?
Sie suchen eine neue Wohnung oder sind gerade umgezogen? Oder möchten Sie ein Haus bauen?
Die eigenen oder gemieteten vier Wände sind wichtig für die Lebensqualität.
In diesem Bereich finden Sie Informationen, Kontaktdaten und Antworten auf Fragen rund um die Themen Bauen und Wohnen.
Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen deshalb getrennt von anderen Stoffen gesammelt und entsorgt werden.
Sie sind Nachbar und haben Bedenken gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück? Sie sind Nachbar und haben von einem Bauantrag für das Nachbargrundstück erfahren?
Sie sind obdachlos, von Wohnungslosigkeit bedroht oder leben in unsicheren Wohnverhältnissen? Dann ist die Zentrale Fachstelle Wohnen für Sie zuständig.
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für den Neubau von Mietwohnungen eine Förderung erhalten.
Ein Wohnberechtigungsschein könnte Ihnen zustehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen erhalten. Ein Wohnberechtigungsschein ist für den Bezug einer geförderten, mietgünstigen Wohnung erforderlich.
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Wohngeldstelle Contrescarpe am Mo. 31.03.25 um 09:00
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie Widerspruchsrechte gegen die Weitergabe Ihrer Daten an bestimmte Adressaten, die nach den gesetzlichen Regelungen solche Daten erhalten könnten.
Sie erbringen Bauleistungen? Dann treffen grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften zum Steuerabzug bei Bauleistungen auf Sie zu.
Die Vornahme der Wohnungskündigung durch den Betreuer bedarf der betreuungsgerichtlichen Genehmigung
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids um 2 Jahre beantragen.
Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Sind Sie Eigentümer eines Grundstückes, für das eine bodenschutzrechtliche Anordnung vorliegt, haben Sie bei Verkauf des betreffenden Grundstücks die Behörde zu unterrichten.
Wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefährdung durch Dritte droht, können Sie eine Sperrung Ihrer Daten im Melderegister beantragen (Auskunftssperre). Wenden Sie sich in einem solchen Fall mit Ihrem Ausweis an die Meldebehörde.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Sa. 29.03.25 um 12:45
Um einen Container, Baumaterial, Hebebühnen, Steiger o.ä. auf öffentlichem Grund aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz. Dabei wird zwischen einer Einzelerlaubnis und einer Jahreserlaubnis unterschieden. Über den Dienst können auch Verlängerungsanträge gestellt werden.
Mit dem Tod eines Eigentümers wird das Grundbuch unrichtig. Die Erben bzw. ggf. der Testamentsvollstrecker sind verpflichtet, die Grundbuchberichtigung zu beantragen und alle Unterlagen für den Nachweis der Erbfolge zu beschaffen.