Wollen Sie wissen, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf? Sie benötigen einen Auszug aus dem Bauleitplan, weil Sie einen Bauantrag stellen wollen?
Sie suchen eine neue Wohnung oder sind gerade umgezogen? Oder möchten Sie ein Haus bauen?
Die eigenen oder gemieteten vier Wände sind wichtig für die Lebensqualität.
In diesem Bereich finden Sie Informationen, Kontaktdaten und Antworten auf Fragen rund um die Themen Bauen und Wohnen.
Wollen Sie wissen, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf? Sie benötigen einen Auszug aus dem Bauleitplan, weil Sie einen Bauantrag stellen wollen?
Sind Sie körperbehindert oder haben Sie eine Pflegestufe? Sie benötigen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation Umbaumaßnahmen z.B. Ihrer Dusche, können diese aber nicht aus eigener Kraft finanzieren? Lassen Sie sich von den Mitarbeitern der Zentralen Fachstelle Wohnen beraten.
Sind Sie beispielsweise infolge von Wohnungslosigkeit oder Straffälligkeit in eine Lebenslage geraten, die Sie bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt und die Sie ohne die Unterstützung von ExpertInnen nicht überwinden können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten".
Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel informieren.
Sie möchten sich über aktuelle oder zukünftige Baustellen in Bremen, Niedersachsen oder auf Autobahnen informieren?
Zurechnungsfortschreibung
Der Betreuer bedarf zur Verfügung über ein Grundstück (Verkauf) oder über ein Recht an einem Grundstück (z.B. Belastung durch Grundschulden) der Genehmigung des Betreuungsgerichts
Informationen zur Grundsteuerreform und welche Angaben für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlich sind, erhalten Sie unter www.grundsteuer.bremen.de. Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zur Grundsteuer.
Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Do. 10.07.25 um 07:00
Eigentümer oder Berechtigte können beim zuständigen Grundbuchamt persönlich oder durch schriftlichen Antrag die Erteilung eines Grundbuchauszuges beantragen.