Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an einer deutschen Hochschule weiterstudieren? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.
Augen auf bei der Berufswahl! Der alte Spruch gilt noch immer.
Damit Sie auch den passenden Beruf finden, erhalten Sie hier zahlreiche Beratungs- und Hilfsangebote.
Außerdem finden Sie Antworten auf Fragen zu Themen wie Selbstständigkeit, Weiterbildung und vielem mehr.
Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an einer deutschen Hochschule weiterstudieren? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.
Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation im Bereich Hauswirtschaft und Familienpflege erworben. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhalt arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.
Sie möchten nach der staatlichen Prüfung zur Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger an einer Fachschule für Heilerziehungspflege im Land Bremen anschließend die staatliche Anerkennung als Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger erlangen? Dann müssen Sie sich in Bremen an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31 wenden.
Sie wollen ihre Zulassung als Rechtsanwalt oder als Rechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.
Sie wollen ihre Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt oder als europäische Rechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.
Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen.
Sie wollen als Pharmaberater:in tätig werden? In Deutschland regelt das Arzneimittelgesetz (AMG), wer Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise über Arzneimittel beraten darf.
Sie möchten in Deutschland als Apotheker:in arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistent:in arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus dem Ausland und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.