Wenn Ehegatten geschiedene Ehegatten oder Elternteile verschollen sind, kann die Rentenversicherung den mutmaßlichen Todestag feststellen. Dann können Sie eine entsprechende Rente erhalten.
Damit Sie hoffentlich ohne Sorgen in den Ruhestand gehen können: In diesem Bereich finden Sie Informationen, Services und Behördenkontakte rund um Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge - und was Sie darüber hinaus jetzt schon für Ihren Ruhestand vorbereiten können.
Wenn Ehegatten geschiedene Ehegatten oder Elternteile verschollen sind, kann die Rentenversicherung den mutmaßlichen Todestag feststellen. Dann können Sie eine entsprechende Rente erhalten.
Kinder, bei denen ein oder beide Elternteile verstorben sind, können Waisenrente beantragen.
Wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder Ihre -partnerin stirbt, können Sie in vielen Fällen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.