Aufgrund bundesweiter Vorgaben musste das Onlineportal für die digitalen Kfz-Zulassungen (iKfz) zum 1. Januar 2024 deaktiviert werden. Die Kfz-Zulassungsstelle bietet momentan die Online-Leistungen nicht an. An der Wiederaufnahme der digitalen Angebote wird derzeit gearbeitet. Zwischenzeitlich stehen Ihnen die analogen Angebote der Kfz-Zulassungsstelle zur Verfügung. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Nach Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs, müssen Sie es ummelden und ggf. ein neues Kennzeichen beantragen.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Der Antrag kann persönlich gestellt werden. Es kann auch ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht beauftragt werden.
Ab dem 01.10.2019 ist die Neuzulassung eines Fahrzeuges unter bestimmten Voraussetzungen auch online möglich. Weitere Informationen zur "internetbasierten Fahrzeugzulassung" erhalten Sie auf der Seite des Bundesminsiteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (siehe unter "i Wo kann ich mehr erfahren?").
Hinweis:
Seit dem 1. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere. Das sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ist bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) vorhanden und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung darin vorgenommen.
Wenn noch nicht die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgestellt wurden, werden diese in diesem Zusammenhang ausgestellt, auch dann wenn ein weiterer Haltereintrag in den alten Papieren möglich wäre. Es wird auf jeden Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt.
Achtung:
Der zukünftige Halter muss in Bremen melderechtlich angemeldet sein.
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten, so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen.
Nach Erledigung erfolgt eine Rücksendung an den Absender.
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
Entbehrlich, wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist und das Kennzeichen beibehalten werden soll.
Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie mit der Dienstleistungsbeschreibung "Kraftfahrzeug umschreiben (mit Halterwechsel und MIT Kennzeichenmitnahme)"
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.18516.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Aktualisiert am 09.12.2024