Ausländische SchülerInnen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, sog. Drittstaatsangehörige, benötigen für Klassenfahrten in sog. Schengenstaaten kein Visum sondern ledigl. eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis und einen gültigen Pass ihres Herkunftslands oder einen deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer.
Hat ein/e SchülerIn keinen gültigen Pass ihres Herkunftslandes oder befindet sie/er sich lediglich im Status der Duldung, können LehrerInnen allgemein- oder berufsbildender Schulen in Bremen für eine Klassenfahrt oder einen Schulausflug in das europäische Ausland eine sog. "Schülersammelliste" beim Migrationsamt beantragen, die die eigentlich erforderlichen Ausweisdokumente ersetzt.
Der Rat der Europäischen Union hat Reiseerleichterungsmaßnahmen für Klassenfahrten und Schulausflüge für ausländische SchülerInnen beschlossen – u.a. die sog. "Schülersammelliste".
Verfügt ein/e ausländische SchülerIn, die/der nicht Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, sondern sog. Drittstaatsangehörige ist, über keinen Aufenthaltstitel sondern ledigl. über eine Duldung oder hat sie/er zwar eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis aber keinen gültigen Pass ihres Herkunftslands und keinen deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer, kann die Teilnahme an der Klassenfahrt mittels der "Schülersammelliste" ermöglicht werden. Für EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel und Reisepass ist diese nicht erforderlich; es reichen der Reisepass und bei Drittstaatsangehörigen der Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel muss allerdings in elektronischer Form vorliegen bzw. im Pass eingeklebt sein.
Aktualisiert am 09.02.2024