a. Das Abwasser in meinem Haus läuft nicht ab! b. Das Abwasser kommt im Keller hoch bzw. staut sich zurück! c. Meine Grube läuft über! d. Der Kanaldeckel (in der Straße Durchmesser ca.1 m) klappert! e. Die Gullys laufen nicht ab

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

Ansprechperson


  • a. Ggf. muss eine Kanalspülung des öffentlichen Anschlusskanals erfolgen, ev. handelt es sich aber auch um eine Verstopfung auf Privatgrund
  • b. Beratung durch hanseWasser, evtl. technische Prüfung oder Änderung auf dem Privatgrund erforderlich, bei Verstopfungen Spülung des öffentlichen Kanals
  • c. Während der Dienstzeiten Abfuhr der Grube, außerhalb der Öffnungszeiten Notdiensteinsatz,
  • d. Kanaldeckel wird von hanseWasser festgelegt

Voraussetzungen

  • a. Anschlusskanalverstopfung darf nur von hanseWasser beseitigt werden, auf Privatgrund kann auch auf eine Rohrreinigungsfirmen verweisen werden.
  • b. Rückstau durch starke Regenfälle oder Verstopfungen, Kunde ist für Rückstauschutz seines Gebäudes (Entwässerungsanlagen) verantwortlich, bei Störungen im öffentliche Kanal wird diese von hanseWasser beseitigt.
  • c. Nur Schmutzwassersammelgruben die bereits der Entsorgung unterliegen, werden im Notdienst gefahren.
  • d. Kanaldeckel muss sich im öffentlichen Bereich befinden.