In Ländern, die nicht zur EU gehören, ist für befristete Aufenthalte ein internationaler Führerschein nötig.

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Mi. 05.02.25 um 08:00

Den Internationalen Führerschein (IFS) benötigen Reisende in den Ländern außerhalb der Europäischen Union- Davon ausgenommen sind Island, Liechtenstein und Norwegen.

Der IFS ist ein Zusatzdokument in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und dient als Übersetzung. Er dient den Kontrollbehörden und Mietwagenfirmen als Erleichterung und ist kein eigenständiger Nachweis der Fahrberechtigung. 

Bei den Dokumenten gibt es zwei zu unterscheidende Modelle: 

  • Modell 1:
    • Internationaler Führerschein nach dem Wiener-Abkommen von 1968: Dieses Modell ist 3 Jahre gültig und wird in den allermeisten Nationen anerkannt.
    • Die Beantragung ist im BSC-Mitte, BSC-Nord und in der Führerscheinstelle in der Stresemannstraße möglich.
  • Modell 2:
    • Internationaler Führerschein nach dem Wiener-Abkommen von 1926: Dieses Modell ist 1 Jahr gültig.
    • Zuletzt wurde dieses im Libanon, Irak, Ägypten, Indien und Syrien benötigt.
    • Dieser kann ausschließlich in der Fahrerlaubnisbehörde Stresemannstraße 48, 28207 Bremen beantragt werden.

Es empfiehlt sich, aufgrund stetiger gesetzlicher Änderungen innerhalb der Staaten, von den Betroffenen bei dem zu bereisenden Staat anzufragen, welches Modell dort benötigt wird. 

Die Möglichkeit, beide Varianten zeitgleich ausgestellt zu bekommen, besteht ebenfalls. Diese Kombination kann dann nur in der Führerscheinstelle in der Stresemannstraße durchgeführt werden.

Voraussetzungen

  • Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins oder
  • Besitz einer gültigen ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Wohnsitz
    - in Bremen oder 
    - in einem Staat, der nicht das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 ratifiziert hat.

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Passfoto

    nach der Fotomustertafel

  • Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde
  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.