Hier erhalten Sie Informationen über die Festsetzung der Hortgebühren.

In Horten werden Schulkinder bis zum Ende der Grundschule betreut, gebildet und ihre Erziehung gefördert. Das heißt, es gibt nicht nur ein Mittagessen und Aufsicht bei den Hausaufgaben. Es geht auch um Gruppenerfahrungen, Fähigkeiten zum Aufbau sozialer Beziehungen, Zusammenarbeit, Freizeitgestaltung, Kreativität und vieles mehr. Die Kinder werden in die Planung und Ausgestaltung des Tagesablaufs im Hort und des pädagogischen Angebots einbezogen.

Für jedes Ihrer Kinder, das zur Betreuung im Hort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Gebühr für die Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden Ihr Einkommen und die Anzahl Ihrer Kinder in angemessener Weise berücksichtigt.

Voraussetzungen

Das Kind ist ein einem Elternverein, privatgewerblichen Träger oder in der Tagespflege in Bremen zur Hortbetreuung angemeldet.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Elternvereine oder privatgewerbliche Träger
    • Die Hortgebühren werden von der Betreuungseinrichtung erhoben.
    • Für den Antrag auf einen Zuschuss zum Elternbeitrag werden Einkommensunterlagen aller Familienmitglieder, die mit dem Kind in einem Haushalt leben, benötigt. 
  • Tagespflege

    Eine Anmeldung von Pflegekinder in Bremen (PiB) sowie Einkommensunterlagen aller Familienmitglieder, die mit dem Kind in einem Haushalt leben.