Sie möchten als Firma aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in Deutschland tätig werden? Hier erfahren Sie mehr.


Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen EWR Vertragsstaat oder der Schweiz grundsätzlich beruflich niedergelassen sind oder eine Betriebsstätte unterhalten und vorübergehende Dienstleistungen in Deutschland erbringen wollen, müssen Sie bestimmte Regelungen beachten. Die Ausführungen zu den einzelnen Branchen geben einen Überblick über die Grundzüge der Verfahren.

Bei Fragen wenden Sie sich an den Einheitliche Ansprechpartner. Dieser steht allen Unternehmen als Kontakt- und Servicestelle der Wirtschaft bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH zur Verfügung.