Sie wollen mehr über das Handelsregister erfahren? Das Handelsregister enthält Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute und Gesellschaften.
Sie möchten als Firma aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in Deutschland tätig werden? Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen EWR Vertragsstaat oder der Schweiz grundsätzlich beruflich niedergelassen sind oder eine Betriebsstätte unterhalten und vorübergehende Dienstleistungen in Deutschland erbringen wollen, müssen Sie bestimmte Regelungen beachten. Die Ausführungen zu den einzelnen Branchen geben einen Überblick über die Grundzüge der Verfahren.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Einheitliche Ansprechpartner. Dieser steht allen Unternehmen als Kontakt- und Servicestelle der Wirtschaft bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH zur Verfügung.
Sie wollen mehr über das Handelsregister erfahren? Das Handelsregister enthält Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute und Gesellschaften.
Sie sind aus dem EU/EWR-Ausland oder der Schweiz und möchten ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Berufserfahrung und Ausbildungsnachweise in Deutschland anerkennen lassen.
Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.
Eine Erlaubnis nach § 34c GewO benötigen Sie, wenn Sie in der Immobilienvermittlung, Darlehensvermittlung, als Bauträger/Bauherr, Baubetreuung oder Wohnimmobilienverwaltung gewerblich tätig sein möchten.
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Do. 02.01.25 um 08:45
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes durch eine Personengesellschaft ist eine Gewerbeanmeldung durch den persönlich haftenden Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) erforderlich.
Wenn Sie einen Großhandel mit Humanarzneimitteln betreiben möchten, benötigen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Als Kauffrau oder Kaufmann müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Sie kommen aus einem Land, das Mitglied der Welthandelsorganisation ist und wollen unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates in Deutschland Rechtsdienstleistungen erbringen? Informieren Sie sich hier.
Sie wollen ihre Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt oder als europäische Rechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.
Sie wollen ihre Zulassung als Rechtsanwalt oder als Rechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.
Sie wollen Ihre Rechtsanwaltskanzlei in einer Gesellschaft nach deutschem Recht, europäischen Gesellschaft oder Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums gem. § 59b Abs. 2 S. 1 BRAO führen?