Sie können Ihr Altglas bei den jeweiligen Containerplätzen und auf allen Recycling- und Grün-Stationen zur Entsorgung abgeben. 

Sie können Ihre Glasabfälle auf allen Recycling- und Grün-Stationen in Bremen und auf allen Containerplätzen im Stadtgebiet abgeben. Behälterglas kann recycelt werden und wird daher getrennt nach Weiß- und Buntglas gesammelt.

Altglas eignet sich besonders gut für das Recycling, da es beliebig oft wieder eingeschmolzen und zu neuen hochwertigen Produkten verarbeitet werden kann. Gegenüber der Neuglasherstellung trägt das Altglasrecycling dazu bei, Rohstoffe zu schonen und den Energiebedarf zu verringern. Altglas wird meist zu Behälterglas, zum Beispiel Flaschen und Gefäße für Getränke und Lebensmittel, recycelt.

Weißes Glas werfen Sie in den Weißglascontainer, braunes und grünes Glas in den Buntglascontainer

Achten Sie darauf, dass Sie nur leere Glasverpackungen in den Altglascontainer werfen und die Reste vorher entfernen.

Das ist Behälterglas:

  • Konservengläser, Glasflaschen und –behälter (mit Verschlüssen und Deckeln)
    • Deckel und Verschlüsse von Gläsern oder Flaschen können vorher entfernt und als Verpackungsabfälle (Gelbe Tonne, Gelber Sack) entsorgt werden.
    • Andernfalls werden sie in der Altglasaufbereitung in der Recyclinganlage aussortiert und dann recycelt.

Das ist kein Behälterglas:

  • Haushaltsgläser und -geschirr (Steingut, Porzellan, Keramik, Trinkgläser, Glasvasen) – das alles gehört in die Restmülltonne.
  • Fenster- und Drahtglas zählen als Bauschutt
  • Kerzenglas,
  • Kristallglas,
  • Fensterglas,
  • Spiegelglas,
  • Autoglas,
  • feuerfeste Gläser wie Laborglas,
  • Porzellan und Keramik,
  • Lampen oder andere Fremdkörper

Diese Abfälle haben zum Teil einen anderen Schmelzpunkt, lassen sich bei der Altglasaufbereitung nur schwer aussortieren und können zu hohen Produktionsausfällen oder zur Anreicherung von Schwermetallen im Behälterglaskreislauf führen, zum Beispiel durch Bleikristallglasscherben. Deshalb dürfen diese Abfälle nicht in den Altglascontainern entsorgt werden.

Voraussetzungen

  • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig.
  • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Keine Unterlagen erforderlich.