Halten Sie als Behörde oder Träger der freien Jugendhilfe den Inhalt eines Mediums für jugendgefährdend, können Sie bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ein Indizierungsverfahren beantragen oder anregen.
Hier finden Sie Informationen und Services, mit denen Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, ihr Recht durchsetzen und die Einhaltung von Regeln überprüfen können – vom Mahnen offener Forderungen über Rechtsmittel bis hin zu Petitionen und Beschwerden.
Halten Sie als Behörde oder Träger der freien Jugendhilfe den Inhalt eines Mediums für jugendgefährdend, können Sie bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ein Indizierungsverfahren beantragen oder anregen.