Für die Teilnahme an den großen Bremer Volksfesten Freimarkt, Osterwiese und Weihnachtsmarkt sind die Plätze begehrt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich.
Als Unternehmen wollen Sie sich von der Konkurrenz abheben und Ihren Kundinnen und Kunden etwas Besonderes bieten. Sie planen ein Straßenfest oder einen Tag der offenen Tür? Sie möchten Sonderöffnungszeiten einführen?
Was es dabei zu beachten gibt und wann eine Anmeldung bei den Behörden erforderlich ist, erfahren Sie hier.
Für die Teilnahme an den großen Bremer Volksfesten Freimarkt, Osterwiese und Weihnachtsmarkt sind die Plätze begehrt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich.
Die Luftfahrtbehörde ist, neben dem Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Abbrennen von Feuerwerken, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.
Sie möchten eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) veranstalten? Dann brauchen Sie eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis. Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.
Sie möchten den Verkauf von Weihnachtsbäumen auf öffentlichem Grund durchführen? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich im Land Bremen tätig werden wollen, informiert Sie die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners über rechtliche Anforderungen und hilft Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.