Nach § 2 Abs. 1 S. 1 Bremisches Gaststättengesetz (BremGastG) besteht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank eine Erlaubnispflicht.
Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen.
Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.
Dazu finden Sie hier eine Reihe von nützlichen Informationen.
Nach § 2 Abs. 1 S. 1 Bremisches Gaststättengesetz (BremGastG) besteht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank eine Erlaubnispflicht.
Wenn Sie Abfälle sammeln oder befördern oder mit Abfällen handeln wollen, müssen Sie die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Sie sind Handwerker bzw. betreiben ein bzw. handwerksähnliches Gewerbe und möchten für Ihr Fahrzeug gern eine Parkerleichterung beantragen?
Haben Sie Fragen zu EU-Fördergeldern oder möchten Sie wissen, ob es europäische Fördermittel für ein Vorgaben von Ihnen gibt? Der EuropaPunktBremen kann Ihnen weiterhelfen!
Planen Sie die Sanierung einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung, müssen Sie diese Maßnahme bei der zuständigen Bodenschutzbehörde melden.
Mit dem Prostituiertenschutzgesetz wurde zum 01.07.2017 für Prostituierte eine behördliche Anmeldepflicht eingeführt. Die Wahrnehmung eines Informations- und Beratungsgesprächs und einer Gesundheitsberatung ist im Rahmen des Anmeldeverfahrens verpflichtend.
Betriebe und Eintrichtungen, die mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln, müssen diese beim Ordnungsamt anmelden.
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