Wenn Bier nachweislich versteuert wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Biersteuer erhalten.
Mit Steuern und Abgaben leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Unter anderem werden sie als Arbeitgeber, Produzenten oder Händler besteuert, zum Beispiel durch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer.
Alle Services und Informationen über das Thema Steuern und Abgaben finden Sie hier.
Wenn Bier nachweislich versteuert wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Biersteuer erhalten.
Wenn Sie Umgang mit Kaffee oder kaffeehaltigen Waren haben, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kaffeesteuer bezahlen.
Wenn Sie unversteuerten Schaumwein, Zwischenerzeugnisse oder Wein befördern wollen, benötigen Sie in der Regel eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem EMCS.
Wenn Sie Schaumwein oder Zwischenerzeugnisse herstellen oder einführen, müssen Sie Schaumweinsteuer oder Zwischenerzeugnissteuer bezahlen.
Wenn Schaumwein oder Zwischenerzeugnisse nachweislich versteuert wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung dieser Verbrauchsteuern erhalten.
Sie haben eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge? Dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.
Sie geben Ihre Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge auf? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie müssen keinen Rundfunkbeitrag mehr für diese entrichten.
Sie möchten wissen, wie hoch die Gebühren für Niederschlagswasser sind und wie sich diese berechnen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie möchten wissen, wie hoch die Gebühren für Schmutzwasser sind und wie sich diese berechnen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Zahlen Sie im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten? Dann können Sie die Reduzierung Ihrer monatlichen Vorauszahlungen zur Künstlersozialabgabe beantragen.